KonjV 3 - Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
- § 1 KonjV 3 - Vorübergehender Ausschluß der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 2 KonjV 3 - Berlin-Klausel
- § 3 KonjV 3 - Inkrafttreten