Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind:
- 1.
„Gesamtvorhaben KONSENS“ das Zusammenwirken des Bundes und der Länder nach § 1, - 2.
„IT-Verfahren“ die Zusammenfassung mehrerer Software-Entwicklungen, - 3.
„Hauptversion“ eine neue Version einer Software mit signifikant erweiterter Funktionalität, - 4.
„Vorhabensplan“ der jährlich fortzuschreibende Plan der zu entwickelnden IT-Verfahren und Software, - 5.
„Sourcingstrategie“ die Entwicklung, Anpassung und Planung einer Beschaffungsstrategie zum Einsatz interner und externer Unterstützung, - 6.
„Architektur“ eine Beschreibung von IT-, Fach- und Betriebsarchitektur einschließlich der technischen Basis, auf der IT-Verfahren oder Software zur Umsetzung der festgelegten Anforderungen bereitgestellt werden müssen.