(1) Dem Korbmacherhandwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Gestaltung und Fertigung von Körben und Korbwaren aus natürlichen und synthetischen Flechtwerkstoffen, insbesondere aus Weiden, Rattan und Spänen, - 2.
Gestaltung, Fertigung und Reparatur von Korbmöbeln, insbesondere aus Weiden und Rattan, - 3.
Ausführung und Reparatur von Flechtarbeiten an Möbeln und zur Raumgestaltung, - 4.
Herstellung von Rahmengeflechten.
(2) Dem Korbmacherhandwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der verschiedenen Grundgeflechte und ihre Anwendung, - 2.
Kenntnisse der Verbände, Wicklungen, Randbildungen, Henkel, Griffe und Deckel sowie ihrer Anwendung, - 3.
Kenntnisse der Konstruktion von Rattan- und Korbmöbeln sowie des Zusammenbaus einzelner Möbelteile, - 4.
Kenntnisse der Geflechtsstrukturen sowie ihrer Wirkung und Anwendung, - 5.
Kenntnisse der Materialauswahl und -zubereitung, - 6.
Kenntnisse der Oberflächenbehandlung, - 7.
Kenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe, - 8.
Kenntnisse der Funktionsweise der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, - 9.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 10.
Lesen von Entwürfen und Zeichnungen, - 11.
Skizzieren und Zeichnen von Entwürfen, - 12.
Messen, Einteilen und Berechnen, insbesondere von Rahmengeflechten, - 13.
Herstellen von Schablonen und Formen, - 14.
Zurichten von Flechtwerkstoffen, insbesondere Sortieren, Schneiden, Schälen, Weichen, Sieden, Spalten, Hobeln sowie Abziehen und Reißen von Holzspänen, - 15.
Anfertigen von Gestellen, insbesondere durch Brennen, Biegen und Knicken von Rattan sowie von Rohr- und Weidenstöcken, Anschalmen, Nageln, Schrauben und Umwickeln, - 16.
Herstellen von geschlagener Arbeit, insbesondere Aufbrechen der Böden, Schichten, Würfeln, Kimmen, Fitzen, - 17.
Matten, Stäben, Kreuzen, - 18.
Flechten von Zuschlägen, Füßen, Zopfrändern, Henkeln und Griffen, - 19.
Anfertigen von Rahmen- und Möbelgeflechten, insbesondere Anreißen und Bohren von Rahmen und Holzteilen, lichtes, halbdichtes und dichtes Beflechten und Ausflechten, - 20.
Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.