In dem Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er befähigt ist,
- 1.
die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, - 2.
den Kunden zu beraten, insbesondere unter Berücksichtigung des individuellen Kundenwunsches; dabei sind wirtschaftliche Überlegungen sowie rechtliche und technische Anforderungen in das Beratungsgespräch einzubeziehen, - 3.
das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und - 4.
mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Kosmetiker-Gewerbe zu berücksichtigen.