§ 9 KostVGes

Bei folgenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben:

1.wissenschaftliche Stellungnahmen200 bis 1 000 DM,2.nicht einfache schriftliche Auskünfte100 bis 200 DM,3.Bescheinigungen und Beglaubigungen25 bis 300 DM.