(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung - a)
Formteile, - b)
Halbzeuge, - c)
Mehrschichtkautschukteile, - d)
Compound- und Masterbatchherstellung, - e)
Bauteile, - f)
Faserverbundtechnologie oder - g)
Kunststofffenster sowie
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen, - 2.
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen, - 3.
Messen, Steuern, Regeln, - 4.
Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen, - 5.
Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln, - 6.
Fertigungsplanung und -steuerung sowie - 7.
Vertiefungsphase.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Formteile sind:
- 1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Formteilen, - 2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik, - 3.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Formteilen, - 4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Formteilen und - 5.
Be- und Nachbearbeiten von Formteilen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Halbzeuge sind:
- 1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen, - 2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik, - 3.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen, - 4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen und - 5.
Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen.
(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile sind:
- 1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen, - 2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik, - 3.
Aufbereiten von polymeren Werkstoffen und Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen, - 4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen und - 5.
Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen.
(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung sind:
- 1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches, - 2.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe, - 3.
Anwenden von Prüfverfahren und - 4.
Durchführen von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling.
(7) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauteile sind:
- 1.
Fügen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen, - 2.
Be- und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen sowie - 3.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen.
(8) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie sind:
- 1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen, - 2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik, - 3.
Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen, - 4.
Fügen, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen, - 5.
Be- und Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen, - 6.
Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie - 7.
Anwenden von Prüfverfahren.
(9) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kunststofffenster sind:
- 1.
Fügen, Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen, - 2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik, - 3.
Be- und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen sowie - 4.
Anwenden von Prüfverfahren.
(10) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit, - 4.
digitalisierte Arbeitswelt, - 5.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, - 6.
betriebliche und technische Kommunikation sowie - 7.
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse.