Anlage 1 KVAV - (zu § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 2 und § 13 Absatz 5)Prämienberechnung nach § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 2 und § 13 Absatz 5
A. Prämienberechnung des Neuzugangs
- x
= Alter ω = Endalter der Sterbetafel - lx
= Anzahl der Lebenden - qx
= Sterbenswahrscheinlichkeit - wx
= Stornowahrscheinlichkeit - Kx
= Kopfschaden α x= einmalige unmittelbare Abschlusskosten, gemessen in Jahresprämien γ = absolute Zuschläge Δ = relative Zuschläge, gemessen in Prozent der Bruttoprämie - i
= Rechnungszinsfuß
Diskontierungsfaktor:
Ausscheideordnung:
lx+1 = lx ·(1 – qx – wx )
Diskontierte Lebende:
Dx = lx · vx
Rentenbarwert:
Leistungsbarwert:
Jährliche Nettoprämie:
Jährliche gezillmerte Bruttoprämie:
B. Prämienberechnung bei Prämienanpassungen und Umstufungen
Die Rechnungsgrundlagen, die vor dem Zeitpunkt der Prämienanpassung gegolten haben, werden mit einem hochgestellten „a“ gekennzeichnet.
= einmalige Sanierungs- oder unmittelbare Abschlusskosten, gemessen im Mehrfachen der Differenz zwischen neuer und alter Jahresprämie des bereits Versicherten | |
u | = erreichtes Alter zum Zeitpunkt der Prämienanpassung |
= bisher gezahlte Prämie |
Jährliche Bruttoprämie eines u-jährigen Versicherten nach der Prämienanpassung:
mit
Der Ausdruck für ändert sich entsprechend, wenn
- –
ein Kostenzuschlagssystem nach § 8 Absatz 4 Satz 4 verwendet wird, - –
die einmaligen Sanierungskosten in anderer Weise eingerechnet werden, - –
die unmittelbaren Abschlusskosten bei Umstufung in anderer Weise eingerechnet werden oder - –
eine andere Formel für die Berechnung der Prämie des Neuzugangs nach § 10 Absatz 5 verwendet wird.