Die Bundesnetzagentur gibt das Ergebnis der Ausschreibung mit den folgenden Angaben auf ihrer Internetseite bekannt:
- 1.
dem Gebotstermin der Ausschreibung, für den die Zuschläge bekanntgegeben werden, - 2.
den Namen der Bieter und der Steinkohleanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, mit - a)
der jeweils bezuschlagten Gebotsmenge, - b)
der Nummer des Gebotes, sofern ein Bieter mehrere Gebote abgegeben hat, - c)
einer eindeutigen Zuschlagsnummer, - d)
Angaben zu der angestrebten Nutzung des Standorts der Steinkohleanlage nach dem Wirksamwerden des Verbots der Kohleverfeuerung und
- 3.
dem niedrigsten und dem höchsten Gebotswert, die einen Zuschlag erhalten haben.