§ 1 LAP-mDAAV 2004 - Laufbahnämter

(1) Die Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.

(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

- im Vorbereitungsdienst Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter,
- in der Probezeit bis zur Anstellung Regierungssekretärin zur Anstellung (z. A.)/ Regierungssekretär zur Anstellung (z. A.),
- im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 6) Regierungssekretärin/ Regierungssekretär,
- in den Beförderungsämtern der  
  Besoldungsgruppe A 7 Regierungsobersekretärin/ Regierungsobersekretär
  Besoldungsgruppe A 8 Regierungshauptsekretärin/ Regierungshauptsekretär
  Besoldungsgruppe A 9 Amtsinspektorin/ Amtsinspektor.

(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.