Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, der Beschäftigten ergeben kann:
(1) Im Hinblick auf die zu handhabende Last insbesondere
- 1.
ihr Gewicht, ihre Form und Größe, - 2.
die Lage der Zugriffsstellen, - 3.
die Schwerpunktlage und - 4.
die Möglichkeit einer unvorhergesehenen Bewegung.
(2) Im Hinblick auf die von den Beschäftigten zu erfüllende Arbeitsaufgabe insbesondere
- 1.
die erforderliche Körperhaltung oder Körperbewegung, insbesondere Drehbewegung, - 2.
die Entfernung der Last vom Körper, - 3.
die durch das Heben, Senken oder Tragen der Last zu überbrückende Entfernung, - 4.
das Ausmaß, die Häufigkeit und die Dauer des erforderlichen Kraftaufwandes, - 5.
die erforderliche persönliche Schutzausrüstung, - 6.
das Arbeitstempo infolge eines nicht durch die Beschäftigten zu ändernden Arbeitsablaufs und - 7.
die zur Verfügung stehende Erholungs- oder Ruhezeit.
(3) Im Hinblick auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung insbesondere
- 1.
der in vertikaler Richtung zur Verfügung stehende Platz und Raum, - 2.
der Höhenunterschied über verschiedene Ebenen, - 3.
die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit, - 4.
die Beleuchtung, - 5.
die Ebenheit, Rutschfestigkeit oder Stabilität der Standfläche und - 6.
die Bekleidung, insbesondere das Schuhwerk.