- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigübergreifenden Teils nach § 4 mit Note, - 2.
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigübergreifenden Teils mit Note, - 3.
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigspezifischen Teils nach § 5 mit Note sowie - 4.
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigspezifischen Teils mit Note, - 5.
die errechnete Gesamtpunktzahl, - 6.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 7.
die Gesamtnote in Worten, - 8.
Befreiungen nach § 6.