Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik, - 6.
Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen, - 7.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team, - 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, - 9.
Kundenberatung, Verkauf von Produkten, - 10.
Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten, - 11.
Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln, - 12.
Durchführen von Geschäftsverkehr, - 13.
Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung, - 14.
Verpacken und Aushändigen von Waren, - 15.
Präsentieren von Waren, - 16.
Umgang mit Waren, Fachberatung, - 17.
Herstellen von Gerichten.