Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, - 6.
Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, - 7.
Arbeiten mit Metallen, - 8.
Bearbeiten von Kunststoffen, - 9.
Verarbeiten von faserverstärkten Kunststoffmaterialien, - 10.
Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten, - 11.
Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Formen, - 12.
Herstellen von Teilen und Hauptbaugruppen für Leichtflugzeuge, - 13.
Behandeln von Oberflächen, - 14.
Endmontage von Leichtflugzeugen, - 15.
Warten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen.