(1) Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:
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Mecklenburg-Vorpommern durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin, - .
ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
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Brandenburg durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam, - .
ohne die Kreise Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser, - .
zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
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Sachsen-Anhalt durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg, - .
ohne den Kreis Artern, - .
zuzüglich des Kreises Jessen;
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Sachsen durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Mark-Stadt/Chemnitz und Leipzig, - .
ohne die Kreise Altenburg und Schmölln; - .
zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser;
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Thüringen durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl, - .
zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln.
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