LMBVV - Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen-Verordnung
- Abschnitt 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2Anzeige des Inverkehrbringens
- Abschnitt 3Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
- Abschnitt 4Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
- § 6 LMBVV - Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden
- § 7 LMBVV - Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke
- § 8 LMBVV - Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln
- Abschnitt 5Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 9 LMBVV - Straftaten
- § 10 LMBVV - Ordnungswidrigkeiten
- § 11 LMBVV - Übergangsregelungen aus Anlass dieser Verordnung
- Anlage 1 LMBVV - (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)
- Anlage 2 LMBVV - (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3)Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die bei Erzeugnissen, die zur Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind, nicht angewendet werden dürfen