zu weniger als 20 Prozent aus Milcherzeugnissen und Eiprodukten bestehen und
c)
gemäß Nummer 7 Buchstabe c behandelt wurden;
unter die Unterposition (HS) 1905 90 fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse;
4.
a)
gefüllte Oliven, die
aa)
unter die Unterpositionen (KN) ex 2001 90 65 oder ex 2005 70 00 fallen und
bb)
zu weniger als 20 Prozent aus Fischereierzeugnissen bestehen,
b)
gefüllte Oliven, die
aa)
unter die Position (HS) ex 1604 fallen und
bb)
zu weniger als 20 Prozent aus Fischereierzeugnissen bestehen;
5.
Brühen und Suppenaromen als vorverpackte Lebensmittel, die
a)
unter die Unterpositionen (HS) ex 2104 10 oder ex 2104 20 fallen,
b)
zu weniger als 50 Prozent aus Fischöl, Fischpulver oder Fischextrakten bestehen und
c)
gemäß Nummer 7 Buchstabe c behandelt wurden;
6.
Nahrungsergänzungsmittel als vorverpackte Lebensmittel, die
a)
unter die Unterpositionen (HS) ex 2106 10 oder ex 2106 90 fallen,
b)
keine Fleischerzeugnisse enthalten und
c)
zu weniger als 20 Prozent aus Verarbeitungserzeugnissen tierischen Ursprungs (einschließlich Glucosamin, Chondroitin oder Chitosan) bestehen;
7.
zusammengesetzte Lebensmittel, die
a)
keine Fleischerzeugnisse enthalten,
b)
zu weniger als 50 Prozent aus einem oder mehreren anderen Verarbeitungserzeugnissen tierischen Ursprungs bestehen,
c)
bei Raumtemperatur haltbar sind oder während ihres Herstellungsprozesses einem vollständigen Wärmebehandlungsverfahren, das zur Denaturierung jeder Zutat tierischen Ursprungs geführt hat, unterzogen worden sind und die Anwendung dieses Wärmebehandlungsverfahrens zweifelsfrei erkennbar ist,
d)
eindeutig als für den menschlichen Verzehr bestimmt gekennzeichnet sind,
e)
sich in unbeschädigten Verpackungen, Umschließungen oder Umhüllungen oder versiegelten Behältnissen befinden und
f)
von einem Handelsdokument begleitet werden, aus dem in Verbindung mit einer entsprechenden Kennzeichnung der Lebensmittel Angaben über die Beschaffenheit und Menge der Lebensmittel, die Anzahl der Packstücke, das Herkunftsland, die Anschrift des Herstellers und die Zutaten der Lebensmittel hervorgehen.