Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
betriebliche und technische Kommunikation, - 6.
Qualitätsmanagement, - 7.
Auftragsannahme, Arbeitsplanung und -organisation - 8.
Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten, - 9.
Steuern von Produktionsprozessen, - 10.
Bereitstellen und Einsetzen von Verpackungsmaterialien sowie Verpacken von Produkten, - 11.
Lagern von Materialien und Produkten, - 12.
Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen.