Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Prüfen von Triebfahrzeugen“, - 2.
„Zug- und Rangierfahrten durchführen“, - 3.
„Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie - 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.