§ 11 LTAusbV - Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Prüfen von Triebfahrzeugen“,
2.
„Zug- und Rangierfahrten durchführen“,
3.
„Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.