Treten besondere Belastungen auf, insbesondere wegen
- 1.
der Betriebsausrüstung und deren Zustand oder der Betriebseigenschaften der verwendeten Luftfahrzeuge, - 2.
des Einsatzes von Besatzungsmitgliedern mit geringer Flug-, Strecken- oder Luftfahrzeugmustererfahrung, - 3.
erschwerter Flugdurchführung insbesondere auf Strecken mit fehlenden oder unzureichenden Navigationshilfen, hoher Luftverkehrsdichte oder häufigem Schlechtwetter, - 4.
der Verwendung neuer Luftfahrzeugmuster, - 5.
der Anzahl von Zwischenlandungen,