Besteht an einem ausländischen Luftfahrzeug
- 1.
ein Recht des Besitzers dieses Luftfahrzeugs, Eigentum durch Kauf zu erwerben, - 2.
ein Recht zum Besitz dieses Luftfahrzeugs auf Grund eines für einen Zeitraum von sechs oder mehr Monaten abgeschlossenen Mietvertrags oder - 3.
ein besitzloses Pfandrecht, eine Hypothek oder ein ähnliches Recht, das vertraglich zur Sicherung einer Forderung bestellt ist,