Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb, die Erteilung, den Umfang, die Gültigkeitsdauer, die Verlängerung und die Erneuerung der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren umfassen:
- 1.
theoretische und praktische Kenntnisse der Luftfahrttechnik und der Flugsicherheit, - 2.
Kenntnisse der einzelnen Flugzeugsysteme, - 3.
eine umfassende Flugerfahrung und einen fortlaufenden Einsatz auf Luftfahrzeugen und - 4.
eine entsprechende Musterberechtigung.