§ 1 LuftVStAbsenkV 2024 - Steuersätze 2024

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2024 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:12,48 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:31,61 Euro,
3.
in anderen Ländern:56,91 Euro.