Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, - 1.1
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 1.2
Berufsbildung, - 1.3
Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes, - 1.4
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, - 1.5
Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung; - 2.
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung, - 2.1
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen, - 2.2
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, - 2.3
Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten, - 2.4
Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge; - 3.
Pflanzenproduktion, - 3.1
Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit, - 3.2
Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen, - 3.3
Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte; - 4.
Tierproduktion, - 4.1
Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten, - 4.2
Nutzen von Tieren; - 5.
betriebliche Ergebnisse.