Teil 2 der Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
Ausführen eines Kundenauftrags, - 2.
Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen, - 3.
Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen sowie - 4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.