(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Fachrichtungen - a)
Gestaltung und Instandhaltung, - b)
Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik, - c)
Kirchenmalerei und Denkmalpflege, - d)
Bauten- und Korrosionsschutz oder - e)
Ausbautechnik und Oberflächengestaltung sowie
- 3.
fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen, - 2.
Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben, - 3.
Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen, - 4.
Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen, - 5.
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen sowie Bearbeiten von Bauteilen, - 6.
Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen, - 7.
Herstellen, Bearbeiten, Beschichten, Bekleiden, Gestalten und Instandhalten von Oberflächen, - 8.
Durchführen von Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten sowie - 9.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung sind:
- 1.
Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen, sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben, - 2.
Entwerfen und Umsetzen von Konzepten für die Raum- und Fassadengestaltung, - 3.
Gestalten von Oberflächen mit Mustern, mit durch Werkzeuge oder Geräte hergestellten Strukturen (Werkzeugstrukturen) und Beschichtungsstoffen, - 4.
Verlegen von Wand-, Decken- und Bodenbelägen sowie Bekleiden von Decken und Wänden, - 5.
Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln, - 6.
Durchführen von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz sowie zum Brandschutz, - 7.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Decken-, Wand- und Bodenflächen sowie - 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik sind:
- 1.
Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben, - 2.
Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen für Energieeffizienzmaßnahmen im Innen- und Außenbereich, - 3.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Erstellen von Wärmedämm-Verbundsystemen, - 4.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Auftragen von Wärmedämmputzen, - 5.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Montieren von System- und Fertigelementen, - 6.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen, - 7.
Gestalten der Oberflächen von Fassaden und Räumen sowie - 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege sind:
- 1.
Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben, - 2.
Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen, - 3.
Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken, - 4.
Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege, - 5.
Ausführen von Reproduktionen von historischen Objekten und Rekonstruktionen an historischen Räumen und Objekten, unter Berücksichtigung von Untergründen, nach historischen Vorlagen sowie - 6.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz sind:
- 1.
Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben, - 2.
Einrichten von Baustellen sowie Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen, - 3.
Durchführen von Instandhaltungsarbeiten an und in Bauwerken sowie an zu beschichtenden Anlagen, auch jeweils deren Bestandteilen, - 4.
Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen an Metallen, - 5.
Durchführen von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen von Bauwerken und Bauteilen aus Beton, - 6.
Aufbringen von Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen sowie - 7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(7) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung sind:
- 1.
Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben, - 2.
Ausführen von Ausbau- und Montagearbeiten, - 3.
Montieren und Gestalten von Systemelementen und Fertigteilen, einschließlich Unterkonstruktionen, - 4.
Verarbeiten von Dämm- und Isolierstoffen, - 5.
Vorbereiten und Herstellen von Untergründen und Oberflächen, insbesondere Putzoberflächen, für die weitere Gestaltung, - 6.
Ausführen von Raum- und Fassadengestaltungen sowie - 7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(8) Die Berufsbildpositionen, die im Zusammenhang mit den in Absätzen 2 bis 7 genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten zu vermitteln sind, sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie - 4.
digitalisierte Arbeitswelt.