Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen, - 6.
Betriebliche und technische Kommunikation, - 7.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 8.
Prüfen, - 9.
Branchenspezifische Fertigungstechniken, - 10.
Steuerungs- und Regelungstechnik, - 11.
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen, - 12.
Steuern des Materialflusses, - 13.
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen, - 14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.