Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen, - 6.
Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten, - 7.
Vorbereiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, - 8.
Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen, - 9.
Abstimmen von Farben, - 10.
Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen, - 11.
Anfertigen von Glatzen, - 12.
Anfertigen von Masken und Körperteilen, - 13.
Anfertigen von Spezialeffekten, - 14.
Schminken, - 15.
Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen, - 16.
Prüfen von Arbeitsergebnissen, - 17.
Arbeiten für Proben und Produktionen.