Elektronische Mautsysteme, die von Bund und Ländern in Betrieb genommen oder betrieben werden, dürfen für die Erhebung der Maut nur eine oder mehrere der folgenden Techniken verwenden:
- 1.
Satellitenortung, - 2.
Mobilfunk nach der GSM/GPRS-Norm, - 3.
Mikrowellentechnik (5,8 GHz).