Das Verfahren ist beendet, wenn
- 1.
der Spruchkörper zu dem Sachverhalt Stellung genommen hat, - 2.
sich die Parteien geeinigt haben, - 3.
der Antragsteller seinen Antrag auf Vermittlung zurückgenommen hat oder - 4.
der Antragsgegner seine Zustimmung zur Durchführung des Vermittlungsverfahrens zurückgenommen hat.