Die schriftliche Abschlussprüfung hat bestanden,
- 1.
wer in mindestens drei Klausuren jeweils eine Rangpunktzahl von mindestens 5,00 erreicht hat und - 2.
bei wem die Rangpunktzahl der schriftlichen Abschlussprüfung mindestens 5,00 beträgt.
Die schriftliche Abschlussprüfung hat bestanden,