Über das in § 3 Absatz 2 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in einer oder mehreren der folgenden Zusatzqualifikationen vereinbart werden:
- 1.
Digitale Vernetzung, - 2.
Programmierung, - 3.
IT-Sicherheit und - 4.
Additive Fertigungsverfahren.