Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Der Ausbildungsbetrieb: - 1.1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 1.2
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, - 1.3
Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, - 1.4
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, - 1.5
Umweltschutz; - 2.
Gesundheitsschutz und Hygiene: - 2.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 2.2
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, - 2.3
Schutz vor Infektionskrankheiten; - 3.
Kommunikation: - 3.1
Kommunikationsformen und -methoden, - 3.2
Verhalten in Konfliktsituationen; - 4.
Patientenbetreuung und -beratung: - 4.1
Betreuen von Patienten und Patientinnen, - 4.2
Beraten von Patienten und Patientinnen; - 5.
Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement: - 5.1
Betriebs- und Arbeitsabläufe, - 5.2
Qualitätsmanagement, - 5.3
Zeitmanagement, - 5.4
Arbeiten im Team, - 5.5
Marketing; - 6.
Verwaltung und Abrechnung: - 6.1
Verwaltungsarbeiten, - 6.2
Materialbeschaffung und -verwaltung, - 6.3
Abrechnungswesen; - 7.
Information und Dokumentation: - 7.1
Informations- und Kommunikationssysteme, - 7.2
Dokumentation, - 7.3
Datenschutz und Datensicherheit; - 8.
Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin: - 8.1
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, - 8.2
Assistenz bei ärztlicher Therapie, - 8.3
Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln; - 9.
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation; - 10.
Handeln bei Not- und Zwischenfällen.