(1) Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft.
(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
Archiv, - 2.
Bibliothek, - 3.
Information und Dokumentation, - 4.
Bildagentur, - 5.
Medizinische Dokumentation