Sonstige Messgeräte tragen folgende Aufschriften:
- 1.
die Fabrikmarke oder den Namen des Herstellers und bei eingeführten Erzeugnissen des Einführers und - 2.
die Höchstlast, wobei dem Massewert die Buchstabenfolge „Max“ vorangestellt ist.
Anwälte zum MessEV
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M5H 3M7 Toronto
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
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Rechtsanwältin Susanne Leone
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