Dieses Gesetz dient der Durchführung eines Sonderprogramms für Milchviehhalter mit
- 1.
einer Grünlandprämie, die sich zusammensetzt aus - a)
einem Grundbetrag und - b)
einem Ergänzungsbetrag,
- 2.
einer zusätzlichen Grünlandprämie und - 3.
einer Kuhprämie
Dieses Gesetz dient der Durchführung eines Sonderprogramms für Milchviehhalter mit