Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus:
- 1.
der Zwischenprüfung, - 2.
den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung, - 3.
den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie - 4.
der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.