Die berufspraktische Ausbildung hat zum Ziel,
- 1.
die im Einführungslehrgang der fachtheoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, diese Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, - 2.
den Anwärterinnen und Anwärtern die für den Abschlusslehrgang der fachtheoretischen Ausbildung nötigen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, - 3.
die Anwärterinnen und Anwärter zur Kommunikation und Kooperation, insbesondere zur Teamarbeit, zu befähigen, - 4.
den Anwärterinnen und Anwärtern die für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderliche Fremdsprachenkompetenz zu vermitteln und - 5.
selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie adressatengerechtes Verhalten zu fördern.