Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 7.
Umgang mit Kunden, - 8.
Handhaben und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen, - 9.
Entwickeln und Gestalten von Modellentwürfen, - 10.
Herstellen von Filz- und Strohhüten, - 11.
Herstellen von Kopfbedeckungen aus anderen Materialien, - 12.
Ausgestalten von Kopfbedeckungen, - 13.
Herstellen von Unterformen, - 14.
Kopieren von Kopfbedeckungen, - 15.
Aufarbeiten und Ändern von Kopfbedeckungen, - 16.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.