§ 8 MPDGGebV - Sonstige Gebühren

Die Gebühr beträgt für

1.
wissenschaftliche Stellungnahmen und Gutachten 200 bis 1 000 Euro,
2.
nicht einfache schriftliche Auskünfte 100 bis 500 Euro,
3.
Bescheinigungen 30 Euro.
Der Antragsteller ist auf die Gebührenpflicht nach Satz 1 hinzuweisen.