Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, - 6.
Zeichnen und Malen nach der Natur sowie nach Natur- und Dekorvorlagen, - 7.
graphisches Zeichnen, - 8.
Farben und Edelmetalle, - 9.
Kopieren von Vorlagen und Dekoren, - 10.
Linieren, Rändern, Bändern, Lasieren und Staffieren, - 11.
Malen von Dekoren.