Der Prüfling ist spätestens zwei Wochen vor der zu erbringenden Prüfungsleistung schriftlich oder elektronisch einzuladen. Die Einladung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- 1.
Bezeichnung des durchführenden Meisterprüfungsausschusses sowie der dem Prüfling zugeordneten Prüfungskommission, - 2.
Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfungsleistung, - 3.
notwendige und zulässige Arbeits- und Hilfsmittel, - 4.
Hinweis auf § 7.