Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung, - 6.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, - 7.
Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 8.
Nutzen und Warten von Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen, - 9.
Ausführen von gestalterischen Arbeiten, - 10.
Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten, - 11.
Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen, - 12.
Ausführen von Näh- und Teilarbeiten, - 13.
Fertigstellen von Bekleidung, - 14.
Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung, - 15.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.