Die Schule
- 1.
wirkt mit dem Träger der praktischen Ausbildung auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zusammen, - 2.
trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts mit der praktischen Ausbildung, - 3.
erstellt ein schulinternes Curriculum, - 4.
prüft, ob der Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung den Anforderungen des schulinternen Curriculums entspricht und - 5.
unterstützt die praktische Ausbildung durch eine Praxisbegleitung in angemessenem Umfang.