Der Ausweis für Schwangere und Wöchnerinnen berechtigt zur Inanspruchnahme der folgenden, im Ausweis verzeichneten Vergünstigungen:
- a)
Benutzung der Abteile für Mutter und Kind und der Schwerbeschädigtenabteile in den Verkehrsmitteln der Reichsbahn sowie von reservierten Plätzen in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, - b)
bevorzugte Abfertigung in allen öffentlichen Dienststellen, - c)
bevorzugte Abfertigung beim Einkauf von Lebensmitteln und Bedarfsartikeln, - d)
bevorzugte Gewährung ärztlicher Hilfe.