§ 13 MVITAufstV - Zuständigkeit des Prüfungsamtes

Das Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München ist zuständig

1.
für die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
2.
für die Organisation des Ablaufs der Modulprüfungen und
3.
für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse.