§ 9 NatPHHarzV - Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und
2.
der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.