Mit der Festsetzung zum Naturpark wird bezweckt:
- 1.
die Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen, - 2.
Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen, - 3.
Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen, - 4.
Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer, - 5.
Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft, - 6.
Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes, - 7.
Erhalt, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume insbesondere für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems.