§ 9 NatSGmElbeV - Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Deiche sowie Gewässer
2.
Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.