Mit der Festsetzung als Biosphärenreservat wird bezweckt, die naturräumliche Eigenart der Rhön in Verbindung mit gebietstypischer Nutzung zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Insbesondere sind:
- 1.
die charakteristischen Lebensgemeinschaften mit ihrer Artenvielfalt zu erhalten, - 2.
die historische Nutzungsform der Weidewirtschaft zur Pflege des Grünlandes zu erhalten oder wiederherzustellen, - 3.
die natürlichen und naturnahen Wälder zu erhalten, - 4.
die Fließ- und Standgewässer sowie Moore und Verlandungsflächen zu erhalten und zu entwickeln, - 5.
Freilandforschungen sowie Studien- und Demonstrationsmöglichkeiten, soweit sie mit dem Schutzzweck übereinstimmen, - 6.
die Teile der harmonischen Kulturlandschaft für landschaftsökologisch vertretbare Formen der Bildung und Erholung zu erschließen und zu sichern.