Das Befahren der Neustädter Bucht, soweit sie Seeschifffahrtstraße ist, ist in dem Bereich westlich der Verbindungslinie zwischen den Punkten LT Pelzerhaken und der Position 53° 59,55′ N; 011° 00,00′ E, an Land nordwestlich Groß Schwansee sowie seewärts der Verbindungslinie zwischen den beiden Molenköpfen auf der Trave bei Kilometer 27 mit
- 1.
einem Sportfahrzeug mit Antriebsmaschine im Sinne des § 2 Nr. 18 Buchstabe b der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung oder - 2.
einem Wassermotorrad im Sinne des § 2 Nr. 21 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung